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Geld & Geldwert

Renditebringer für privat Krankenversicherte 

— Dank eines neuen Gesetzes profitieren Privatversicherte von hohen Steuervorteilen und können ihre Beiträge im Alter deutlich reduzieren.

(Stand: April 2010)

Foto: Fotolia

Die Ausgaben der Deutschen für Ihre Gesundheit steigen seit Jahren kontinuierlich. Mehr als 3.200 Euro waren es im Jahr 2008 durchschnittlich pro Person. Privat Krankenversicherten bietet sich nun allerdings die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation deutlich zu optimieren. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit, können sie seit Jahresbeginn ihre Beiträge für das Rentenalter deutlich reduzieren – und zwar steuerlich gefördert.

Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer so genannten Beitragsentlastungskomponente. Das bedeutet, der Versicherte investiert zusätzlich zu seiner privaten Krankenversicherung einen festgelegten monatlichen Mehrbeitrag, den die Gesellschaft für ihn anlegt. Dieser Zusatzbeitrag sorgt dafür, dass die Versicherungsbeiträge im Rentenalter deutlich niedriger ausfallen – und zwar vertraglich garantiert. Der Versicherte kann dabei frei wählen, wie stark die Reduzierung ausfallen soll. Möglich sind Werte zwischen 50 und 100 Prozent, gemessen am heutigen Beitrag zu seiner Krankenversicherung.

Zahlreiche finanzielle Vorteile
Was auf den ersten Blick zwar nachvollziehbar, aber nicht gerade umwerfend erscheint, wird bei genauerem Hinsehen ein unschlagbarer Renditebringer. Denn Dank des seit 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetzes sind die Beiträge für eine Krankenversicherung steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für monatliche Investitionen in eine Beitragsentlastungskomponente. Darüber hinaus beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50 Prozent, falls der Versicherte den maximalen Arbeitgeberzuschuss von derzeit 262,50 Euro noch nicht erreicht hat. Und selbst im Rentenalter profitieren Versicherte noch von dieser Variante. Denn im Gegensatz zu Erträgen aus Geldanlagen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, sind die Leistungen aus der Beitragsentlastungskomponente komplett steuerfrei. „Aufgrund dieser zahlreichen finanziellen Vorteile wird die Bedeutung der Beitragsentlastungskomponente in den kommenden Monaten deutlich steigen“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP.

Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Mann mit 80.000 Euro Jahreseinkommen hat einen leistungsstarken privaten Krankenversicherungstarif für 412 Euro brutto pro Monat. Er wählt nun 100 Prozent Beitragsentlastung. Dementsprechend zahlt er im Rentenalter, z. B. ab 65 Jahren, nur noch seinen Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente (siehe Grafik). Voraussetzung dafür: Er passt den Beitrag für die Entlastungskomponente fortlaufend an die Beitragssteigerungen seiner Krankenvollversicherung an. Die Beitragsentlastungskomponente kostet ihn heute rund 84 Euro brutto pro Monat. Netto ist es aber weniger als die Hälfte – nur etwa 31 Euro monatlich. Denn in diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber jeden Monat mit 42 Euro und die Steuerentlastung durch das Bürgerentlastungsgesetz beträgt 11 Euro. “Auf diesem Weg ergibt sich eine hohe steuerfreie und vor allem garantierte Rendite, die weit über den derzeitigen Erträgen aus einer sicheren Geldanlage liegt”, sagt MLP-Experte Keller.

Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz ist die größte Steuersenkung seit Jahren: Steuerzahler, egal ob gesetzlich oder privat versichert, können seit dem 1. Januar 2010 ihre Beiträge für den Krankenversicherungsschutz und für die Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen. Dies gilt auch für die Beiträge des Ehepartners und der Kinder.

Bei privat Versicherten werden aus Gründen der Steuergerechtigkeit jedoch keine Mehrleistungen wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung steuerlich berücksichtigt. Insgesamt können Arbeitnehmer 1.900 Euro als Sonderausgaben geltend machen, für Selbstständige beträgt der Wert 2.800 Euro. Liegen die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung unter diesen Grenzwerten, können Steuerzahler zusätzlich Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen. Kostet allein die Kranken- und Pflegeversicherung mehr als der vorgesehene Höchstbetrag, kann aber der gesamte Betrag geltend gemacht werden.

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