Haftpflicht für Manager – ein Muss
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(Stand: Juni 2010)
Dank Bürgerentlastungsgesetz haben die Deutschen seit diesem Jahr mehr netto zur Verfügung – wer die gewonnene Liquidität in die private Altersvorsorge investiert, bessert quasi ohne Zusatzbelastung die Finanzen fürs Alter deutlich auf. Am größten ist der Spareffekt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Denn Sparer können in diese Vorsorgeform komplett steuer- und meist sozialversicherungsfrei einzahlen. Wer etwa seine monatliche Steuerersparnis durch das Bürgerentlastungsgesetz von rund 100 Euro in die bAV investiert, verdoppelt den tatsächlichen Sparbetrag dank staatlicher Förderung auf 200 Euro.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: In Deutschland muss jedes Unternehmen, so will es der Gesetzgeber seit 2002, seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) fürs Alter zu sparen. Dabei fließen die Sparbeiträge direkt aus dem Bruttogehalt in ein geeignetes Vorsorgeprodukt – ohne Abzüge. Dieses Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung und ist für die Arbeitnehmer sehr vorteilhaft, dennoch nutzen viele Beschäftigte diese Chance noch nicht. Das belegt auch eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Demnach wandeln bislang nicht einmal 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland Teile des Gehalts in Beiträge für eine spätere Firmenrente um.
Die demografische Entwicklung in Deutschland mit immer mehr älteren Menschen und immer weniger jüngeren Beitragszahlern macht die private Altersvorsorge zum Pflichtprogramm für jeden. Denn: Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, dem droht später unweigerlich die Altersarmut. So wird laut Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig das Netto-Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners von 55 Prozent des Bruttoeinkommens (im Jahr 2005) über 47 Prozent (2025) auf nur noch 44 Prozent (2040) sinken.
Damit die Deutschen ihre Altersversorgung auf breitere Beine stellen können, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren zahlreiche Anreize geschaffen. Neben der staatlich umfassend geförderten Riester- oder Basis-Rente ist die arbeitgeberunterstützte Vorsorge vor allem wegen ihrer steuerlichen Behandlung interessant. Und sie lohnt sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, weil diese auf die Sparbeiträge keine Sozialabgaben leisten müssen. „Mitarbeiter profitieren von der umfassenden staatlichen Förderung und ergänzen ihre gesetzliche Rente durch eine hochrentable Vorsorgeform. Arbeitgeber hingegen reduzieren ihre Sozialversicherungsbeiträge und stärken die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen“, sagt Harald Huhn, Leiter Geschäftsbereich betriebliche Altersvorsorge bei MLP. Um die Vorteile der bAV optimal nutzen zu können, ist es wichtig, eine individuell passende Lösung zu finden. „Sie sollte zum einen die Bedürfnisse des Arbeitnehmers berücksichtigen und zum anderen die unternehmerischen Ziele des Arbeitgebers im Fokus behalten“, rät Huhn.
Rente über den Chef – so funktioniert es:
Durchführungswege: Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten: die Direktzusage und die Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung. Tipp: Falls noch nicht geschehen, sprechen Sie Ihren Chef darauf an, welche Wege und Anbieter zur Verfügung stehen. Gern hilft auch der MLP-Berater weiter, um individuell eine attraktive Lösung zu finden.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung: Bis 4 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. im Jahr 2010: 66.000 Euro), umgerechnet also 2.640 Euro jährlich, darf der Arbeitnehmer direkt von seinem Gehalt in eine Betriebsrente sparen.
Einkommenssteuer: Der bAV-Beitrag ist bis zur genannten jährlichen Höchstgrenze steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen weitere 1.800 Euro pro Jahr investiert werden – etwa wenn der Versicherte vor dem Jahr 2005 noch keine Direktversicherung hatte.
Sozialabgaben: Die 4 Prozent Jahresbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind zudem sozialabgabenfrei. Nicht jedoch das oben genannte jährliche Beitrags-Extra in Höhe von 1.800 Euro.
Abgaben im Rentenalter: Die Zahlungen aus der Betriebsrente im Alter sind unabhängig vom Durchführungsweg vollständig steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig. Die Betriebsrente wird erstmals ab Vollendung des 60. (62. für Zusagen ab 2012) Lebensjahres gezahlt. Möglich ist es auch, sich größere Summen in Teilen oder den kompletten Betrag auf einen Schlag auszahlen zu lassen.
Nachgerechnet: Wer ohne staatliche Förderung Geld fürs Alter auf die Seite legt, dem bleiben von 100 Euro Bruttogehalt tatsächlich nur 50 Euro für die Vorsorge-Investition übrig. Denn im Schnitt fließen von den 100 Euro Bruttogehalt erst einmal 21 Euro Sozialabgaben und 29 Euro Steuern ans Finanzamt. Werden dagegen die 100 Euro direkt aus dem Bruttogehalt in eine bAV investiert, sind weder Sozialabgaben noch Steuern fällig. Effektiv fließt also das Doppelte in die Vorsorge. Erst im Alter fallen dann Steuern auf die Auszahlungen an.
Attraktive Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:
Weitere Informationen:
Vorsorge ist jetzt noch einfacher dank Bürgerentlastungsgesetz: So unterstützt der Staat Sparer seit 2010 mit noch mehr Steuererleichterungen.
Was Ihnen seit 2010 netto mehr für Ihre Vorsorge bleibt – Ihr persönlicher Entlastungsrechner: www.buergerentlastungsgesetz.de
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