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Geld & Geldwert

Jetzt strategisch klug wechseln 

— Gesetzlich Krankenversicherte sollen künftig schneller in die Private wechseln dürfen. Wer diesen Vorteil noch nicht sofort nutzen kann, sollte seinen Wechsel intelligent vorbereiten.

(Stand: Juli 2010)

Foto: Fotolia

Kurz vor der Sommerpause hat sich die schwarz-gelbe Regierung auf eine neue Gesundheitsreform geeinigt. Geschenke gab es erwartungsgemäß keine, vielmehr erwarten vor allem gesetzlich Krankenversicherte weitere Belastungen. Ab 2011 sollen sie wegen des erwarteten Defizits von elf Milliarden Euro bei den Krankenkassen bis zu 95 Euro im Monat mehr zahlen müssen – ohne dafür besser versichert zu sein.

Und der Blick in die Zukunft trübt die Aussichten weiter: Wegen des demografischen Wandels ist schon absehbar, dass die Beitragssätze weiter steigen – und die Versicherungsleistungen zurückgehen werden. Immer weniger Beitragszahler werden künftig immer mehr Leistungsbeziehern gegenüber stehen. Dass sich die Lage im gesetzlichen Gesundheitssystem nicht mehr bessert, ist den meisten Menschen bewusst, wie auch eine aktuelle MLP-Umfrage zeigt. Rund ein Drittel der Befragten rechnet konkret mit weiteren Beitragssteigerungen.

Künftig schneller besser versichert
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erweist sich da als attraktive Alternative: Statt steigendem Einheitsbeitrag und schrumpfenden Leistungen warten dort niedrigere Einstiegsbeiträge und eine umfangreichere und vor allem individuell gestaltbare Versorgung. Die PKV erfreut sich daher in der Bevölkerung wachsender Beliebtheit: Nach einer aktuellen Forsa-Studie möchte bereits jeder Dritte gesetzlich Versicherte lieber in die Private wechseln. Im Gegensatz zu Selbstständigen und Beamten haben Arbeitnehmer allerdings per Gesetz keinen uneingeschränkten Zugang zur PKV. Bislang müssen Angestellte drei Jahre in Folge mehr als derzeit 49.950 Euro pro Jahr verdienen, um in die Private wechseln zu dürfen (Versicherungspflichtgrenze). Nun will die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, diese Wartezeit auf ein Jahr verkürzen.

Doppelter Vorteil
„Gesetzlich Versicherte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, profitieren gleich doppelt von einer verkürzten Wartefrist“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. Zum einen kommen die Versicherten zwei Jahre früher in den Genuss der erweiterten Leistungen bei einem privaten Anbieter. Zum anderen bedeutet ein früherer Wechsel auch günstigere Konditionen, denn für die Berechnung der Prämie in der PKV ist unter anderem das Eintrittsalter des Kunden ausschlaggebend.

Vor diesem Hintergrund gewinnen so genannte Optionstarife weiter an Bedeutung. Das sind Zusatztarife, die Kassenpatienten abschließen können, um sich einen späteren Wechsel in die PKV zu sichern – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch die verkürzten Wartezeiten können Versicherte also künftig wesentlich schneller von ihrer zugesicherten Wechseloption profitieren. „Je jünger und gesünder der Versicherte, desto günstiger ist die PKV-Prämie“, so Keller.

Neben der Aufnahmegarantie in die PKV bieten Optionstarife ergänzende und sinnvolle Leistungen, beispielsweise eine privatärztliche Behandlung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts oder eine Auslandsreisekrankenversicherung (siehe Übersicht). „Durch solche Zusatzversicherungen profitieren gesetzlich Versicherte schon jetzt gezielt von besseren Leistungen und können so direkt weiteren Einschnitten in ihrer Gesundheitsversorgung vorbeugen“, erklärt Keller.

Die Vorteile des Optionstarifs im Überblick:

    Wer kann einen Optionstarif nutzen?

  • Versicherbar sind pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder
  • Was sind die Mindestleistungen?

  • Aufnahmegarantie: Es besteht eine Option auf Umstellung in eine Krankenvollversicherung / Pflegepflichtversicherung / Krankentagegeldversicherung, sobald der Versicherte die Einkommensvoraussetzungen erfüllt
  • Welche wählbaren Zusatzleistungen gibt es?

  • Stationäre Zusatzversicherung für die Wahlleistungen im Krankenhaus,
    freie Krankenhauswahl (Chefarzt- / Spezialistenbehandlung / Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Urlaubsreisen. Schließt die Lücken der Krankenkasse für akut eintretende Erkrankungen, Unfälle im Ausland und übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Zahnergänzungstarif
  • Ergänzungsversicherung (u. a. mit Leistungen für Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge)
  • Je nach Gesellschaft: Pflegetagegeld mit Leistungen ab Pflegestufe III und einer zusätzlichen Option auf Mitversicherung der Pflegeleistungen der Stufen I und II
  • Je nach Gesellschaft: Krankentagegeld ab dem 43. Tag zur Einkommenssicherung

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