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Basisrente: So nutzen Sie Ihre Steuervorteile! 

— Seit dem 1. April müssen alle Basisrentenprodukte (Rürup-Renten) zertifiziert sein – das erleichtert ihre steuerliche Anerkennung.

Fotografie: Fotolia

Rund 1,1 Millionen Deutsche sorgen bereits mit einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) für das Alter vor. Dabei handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit besonderen Steuervorteilen in der Ansparphase. Voraussetzung: Das Produkt entspricht den vorgeschriebenen Kriterien der Basisrente (siehe Auflistung unten) und der Sparer trägt seine Beiträge korrekt in der Steuererklärung ein.

Die steuerliche Anerkennung ist zum 1. April einfacher geworden: Denn seitdem müssen ähnlich wie bei der Riester-Rente alle Tarife für neu abgeschlossene Basisrentenprodukte zertifiziert sein, bereits bestehende Verträge müssen spätestens bis zum Jahresende folgen. Jede Basisrente bekommt jetzt eine eigene Zertifizierungsnummer, die in der Steuererklärung eingetragen wird. Bislang kam es immer wieder vor, dass Sachbearbeiter in den Finanzämtern nicht sicher waren, ob angegebene Rentenversicherungen zur geförderten Basisrentenkategorie gehören oder nicht. Die Zertifizierungsnummer schafft jetzt Klarheit.

„Versicherungsnehmer müssen jedoch nicht selbst aktiv werden“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. „Wer bereits eine Basisrente abgeschlossen hat, erhält im Laufe des Jahres von seinem Versicherer die Zertifizierungsnummer für die Steuererklärung.“

Voraussichtlich werden die meisten Produkte problemlos zertifiziert. Allerdings kann es vorkommen, dass einzelne Gesellschaften die Vertragsinformationen ergänzen und präzisieren müssen. In diesen Fällen erhalten die Versicherungsnehmer die neuen Konditionen anschließend per Post zugeschickt und bestätigen sie mit ihrer Unterschrift. Die Zertifizierung selbst übernimmt zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), danach das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wichtig: Die Zertifizierung ist keine qualitative Beurteilung des Produktes oder gar ein Gütesiegel. „Zwischen den zahlreichen Angeboten gibt es weiterhin große Unterschiede – beispielsweise beim Vertragswerk, der Kapitalstärke des Versicherers oder dem Anlagemanagement innerhalb des Vertrages“, erklärt Miriam Michelsen. Wer sich für den Abschluss einer Basisrente interessiert, sollte sich also umfassend beraten lassen.

Basisrente – für wen sie sich lohnt:

Besonders lohnt sich die Basisrente für Selbständige oder Freiberufler, die eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen und etwa nicht zum Kreis der „Riester-Geförderten“ gehören. Die Beiträge für die Basisrente sind zu einem bestimmten Anteil absetzbar – beginnend bei 60 Prozent im Jahr 2005, jährlich um zwei Prozent steigend. Für 2009 gelten also 68 Prozent. Bis 2025 können Sparen dann die kompletten Basisrenten-Beiträge von der Steuer absetzen (maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete). In der Steuererklärung werden die Beiträge für eine Basisrente im Feld „Altersvorsorgeaufwendungen“ eingetragen – in voller Höhe. Das Finanzamt ermittelt automatisch, zu welchem Teil die Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Besonders attraktiv ist die Basisrente, wenn der Vertrag mit bestimmten Zusatzversicherungen, z.B. gegen Berufsunfähigkeit, kombiniert wird. Wichtig: Der Beitragsteil, der auf diese Zusatzversicherungen entfällt, darf 50 Prozent des Gesamtbeitrags nicht überschreiten, sonst entfällt die steuerliche Förderung im Rahmen der Altersvorsorgebeiträge.

Basisrente – Fakten:

  • Eine Basisrente muss eine lebenslange Rentenzahlung erbringen, und die erste Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
  • Die Rentenversicherung ist weder übertragbar noch beleihbar und nur eingeschränkt vererbbar
  • Eine Veräußerung oder Kapitalisierung (einmalige Kapitalauszahlung) der Basisrente ist ebenfalls nicht möglich.

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