Mit dem „Wohn-Riester“ vorsorgen
Der Staat fördert mit dem Wohn-Riester auch die Vorsorge über Wohneigentum. Damit wird die Riester-Rente … MEHR
23. Januar 2012. Planmäßig zum 1. Januar 2012 ist die Rente mit 67 gestartet. Und kaum eingeführt, ist sie erneut Mittelpunkt lebhafter Diskussionen: Von „abschaffen“ über „verschieben“ bis zu „beibehalten“ und sogar „ausbauen“ tönen Politiker je nach Parteizugehörigkeit, Wirtschaftsverbände und Sachverständige. Der Hintergrund: Im Jahr 2007 war die Rente mit 67 von der damaligen Koalition aus CDU und SPD beschlossen worden, um die gesetzliche Rentenversicherung für die Zukunft besser aufzustellen. Dies ist nötig mit Blick auf den fortschreitenden demografischen Wandel: Die Bundesbürger leben immer länger und beziehen deshalb immer länger Renten – Tendenz weiter steigend.
Zugleich wird die Zahl der Berufstätigen als Beitragszahler in den kommenden Jahren drastisch abnehmen (mehr zur Demografie und zur Zukunft der deutschen Altersversorgung hier). Eine schrittweise verlängerte Lebensarbeitszeit soll der Rentenkasse mittel- bis langfristig durch vergleichsweise mehr Beitragszahler und leicht verlängerte Lebensarbeitszeiten finanziell mehr Luft verschaffen, so die Überlegung. „Allerdings wird das Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Rentnern auf Dauer nicht ausreichend abgefedert. Um seinen Lebensstandard im Alter bestmöglich zu halten, ist ergänzende Vorsorge weiterhin unverzichtbar“, rät Miriam Michelsen, Leiterin Produktmanagement Vorsorge bei MLP.
Stufenweise später in die Rente
Seit Jahresbeginn wird die Rente mit 67 nun schrittweise eingeführt: Fortan muss der jeweils anstehende Rentnerjahrgang je einen Monat länger arbeiten, um bei voller gesetzlicher Rente in den Ruhestand gehen zu können. Ab 2024 steigt die Staffelung jährlich jeweils um zwei Monate an – solange, bis 2029 für alle künftigen Rentnergenerationen tatsächlich das gesetzliche Rentenalter von 67 gilt.
Das bedeutet die Rente mit 67 für Arbeitnehmer:
Nach wie vor können Arbeitnehmer auch vor ihrem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand gehen, müssen dann allerdings spürbare Abschläge bei ihrer gesetzlichen Rente in Kauf nehmen: Für jeden Monat, der bis zur regulären Altersgrenze fehlt, werden monatlich – und lebenslang – 0,3 Prozent weniger
Rente ausgezahlt. „Allein die daraus resultierende Versorgungslücke müsste ein Ruheständler dann fortan aus Ersparnissen ausgleichen“, stellt MLP-Expertin Michelsen fest.
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