Die richtige Hausratversicherung finden
Einbrüche verursachen immer höhere Kosten. Eine gute Hausratversicherung sollte dieses Risiko abdecken. Doch zwischen den Anbietern gibt es große Unterschiede. MEHR
(Stand: August 2010)
Mit der Techniker Krankenkasse hat erstmals eine gesetzliche Krankenkasse ihren Wahltarif „Privatpatient“ geschlossen. Folge: Die Versicherten können ihn nur noch bis Ende des Jahres in Anspruch nehmen. So lange werden sie beim Arzt noch wie Privatpatienten angesehen, weil ihre Kasse in Anspruch genommene Leistungen bis zum 3,5-fachen Gebührensatz erstattet. In der Zwischenzeit müssen sich diese Versicherten aber nach einer anderen Zusatzabsicherung umsehen. „Der Fall offenbart die Schwäche von Wahltarifen bei gesetzlichen Anbietern, denn Versicherte haben keinerlei Planungssicherheit“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP.
Wahltarife von gesetzlichen Krankenversicherungen sind im Grunde Zusatztarife. Sie ermöglichen Versicherten ein höheres Absicherungsniveau mit besseren Leistungen, beispielsweise für Reiseschutz, Zahnersatz und im Krankenhausbereich. Im Gegensatz zu privaten Zusatzversicherungen, die einige Krankenkassen in Kooperation mit privaten Versicherern ebenfalls anbieten, fehlt Wahltarifen bei gesetzlichen Krankenkassen allerdings die versicherungstechnische Grundlage – so wie bei der privaten Krankenversicherung. Beispielsweise erfolgt keine Kapitalstockbildung, mit der die vereinbarten Leistungen für die Versicherten langfristig sichergestellt sind. Auch eine Risikoprüfung ist nicht vorhanden; diese verhindert, dass der Tarif binnen kürzester Zeit zu einem Verlustgeschäft für die Versichertengemeinschaft und damit auch für den Versicherer wird.
Aufgrund dieser entscheidenden Konstruktionsmängel von Wahltarifen bei gesetzlichen Anbietern kann der Kunde seinen ergänzenden Versicherungsschutz bereits nach einer kurzen Übergangszeit schon wieder verlieren. Was noch schlimmer ist: Abhängig von seinem Alter sowie Gesundheitszustand erhält er unter Umständen auch keinen neuen bei einem privaten Anbieter. „Gesetzlich Versicherte sollten zusätzliche Absicherungen deshalb immer bei privaten Anbietern vereinbaren“, sagt Keller.
Gezielt privat absichern
Ob Auslandsreisekrankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder stationäre Zusatztarife wie etwa Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: Durch private Zusatzversicherungen können Kassenpatienten ihren Versicherungsschutz ganz nach Bedarf aufbessern – mit dauerhafter Leistungsgarantie. Dabei gilt generell: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger ist die Prämie.
Auch die politische Diskussion über Zusatzabsicherungen nimmt nach der Sommerpause wieder Fahrt auf. So will die Regierung im Zuge der Gesundheitsreform die Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen deutlich einschränken. Nach ihren Plänen sollen künftig allenfalls noch Tarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattung verfügbar sein. Mögliche Folge: Alle übrigen Tarife müssten die Krankenkassen schließen. „Um sich über das gesetzliche Normalniveau hinaus optimal abzusichern, sollten Kassenpatienten am besten direkt die Möglichkeiten der privaten Zusatztarife nutzen“, rät Keller.
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