Der Euro-Krise intelligent trotzen
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(Stand: August 2010)
Eigentlich hätte sie die Position von Verbrauchern stärken sollen – die Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes, die Mitte Juni in Kraft getreten ist. Doch eine Regelung im Gesetzestext führt dazu, dass Immobilieninteressierte schlechter gestellt sein können als zuvor. Um dieses Manko für seine Kunden auszugleichen und ihnen eine bestmögliche Vergleichsbasis zur Finanzierung zu bieten, führt MLP als eines der ersten Institute in Deutschland einen so genannten Vergleichszins ein.
Der Hintergrund: Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie“ schreibt vor, dass Kreditgeber künftig den Effektivzins für die gesamte Laufzeit eines Darlehens angeben müssen. Das bedeutet, dass sie bei Immobilienkrediten für die Zeit nach Auslaufen der anfänglichen Zinsfestschreibung einen fiktiven Anschlusszins annehmen müssen, um den folgenden Effektivzins kalkulieren zu können.
Der Haken: Die Verbraucherkreditrichtlinie regelt nicht, welcher Anschlusszins von den Banken gewählt werden muss. „Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, besteht die Gefahr, dass einzelne Kreditanbieter einen besonders günstigen Folgezins unterstellen“, erklärt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei MLP. Folge: Der neue Effektivzins fällt werbewirksam niedrig aus. „Dies führt zu unrealistischen Angaben – und Verbraucher können die Angebote nicht angemessen miteinander vergleichen“, so der Finanzierungsexperte.
Ein Beispiel zeigt, wie manipulativ und zum möglichen Schaden des Kunden der Anschlusszins eingesetzt werden kann: Für ein 100.000-Euro-Darlehen, zu 3,5 Prozent nominal verzinst und mit einprozentiger Tilgung auf zehn Jahre festgeschrieben, ergibt sich ein jährlicher Effektivzins von 3,56 Prozent bis zum Ende der Zinsfestschreibung. Dem Kreditgeber steht es nun frei, welchen Zins er für die restliche Laufzeit veranschlagt: Er könnte zum Beispiel weitaus günstigere 2,5 Prozent annehmen. Eine fadenscheinige Begründung für genau diese Auswahl würde sich schon finden lassen. Die Mischung beider Zinssätze – 3,5 und 2,5 – drückt jedenfalls das Kreditangebot auf attraktive, aber unrealistische 2,92 Prozent effektiv.
So geht MLP vor: Um seinen Kunden eine ehrliche und nachvollziehbare Kalkulationsbasis für ihre Immobilienfinanzierung zu gewährleisten, hat MLP zur Gegenüberstellung aller Finanzierungsangebote den realistischeren Vergleichszins eingeführt. Dieser unterstellt, dass nach Ablauf der Zinsfestschreibung der anfängliche Sollzins weiterhin gilt. „Auf dieser Basis können Kunden die verschiedenen Finanzierungsangebote bestmöglich miteinander vergleichen“, erläutert Stief.
MLP kann zur Immobilienfinanzierung aus einem großen Angebot am Markt auswählen, darunter weit mehr als 200 Kreditgeber, wie Banken oder Sparkassen. „Aus diesem breiten Produktspektrum wählt der MLP-Berater abgestimmt auf die Lebensverhältnisse die jeweils passende Lösung für den Kunden“, sagt Stief.
Weitere Informationen:
Was noch hinter der Verbraucherkreditrichtlinie steckt, lesen Sie hier.
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