Im Urlaub bequem und sicher bezahlen
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(Stand: August 2010)
Schlechte Nachrichten für alle Anleger und Sparer: Die Bundesregierung kommt mit der Neuordnung des Anlegerschutzes nicht so schnell voran wie geplant. Die seit eineinhalb Jahren diskutierten Gesetzesänderungen sollen nun erst im kommenden Jahr umgesetzt werden – dabei hatte gerade die Politik den Bürgern zügige Reformen versprochen.
Den Stein ins Rollen hatte nach Finanzkrise und Lehman-Pleite ursprünglich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) gebracht. Ende 2008 listete eine von ihrem Ministerium in Auftrag gegebene Studie massive Defizite in der deutschen Finanzberatung auf. Der Grundtenor war klar: Die Beratung muss transparenter und besser – und der Anlegerschutz durch klare Gesetzgebung erhöht werden.
Nachdem erste gesetzliche Veränderungen, wie die seit Mai 2007 vorgeschriebene Mindestqualifikation für die Vermittlung von Versicherungen oder das veränderte Versicherungsvertragsgesetz, noch zu große Lücken aufwiesen, hatte Aigner im Rahmen ihrer “Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen” versprochen, die Qualität der deutschen Finanzberatung zeitnah durch strengere Regeln zu verbessern.
Daraus wird nichts. Inzwischen liegt nämlich die Zuständigkeit für das geplante “Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes” bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) – was wiederum Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf den Plan ruft. Ihm sind etliche, von Schäuble geplante Änderungen mit zu viel Bürokratie verbunden sind. Zur Diskussion steht unter anderem die Frage, ob geschlossene Fonds künftig dem Kreditwesengesetz unterliegen und die Vermittler damit von der Finanzaufsichtsbehörde BaFin kontrolliert werden sollen.
Zeit zum Handeln
Das Nachsehen haben die deutschen Bank- und Versicherungskunden, die weiter auf eine qualitativ bessere Beratung warten müssen – dabei sind strengere Richtlinien und Gesetze seit Jahren überfällig. „Wir brauchen dringend ein neues Beratungsrecht“, sagt Uwe Schroeder-Wildberg. Der Vorstandsvorsitzende von MLP fordert eine Harmonisierung des Rechtsrahmens, der nicht einzelne Produkte, sondern die Kunden in den Mittelpunkt stellt. Voraussetzung dafür sind klar abgegrenzte Berufsbilder sowie höhere und einheitliche Ausbildungsanforderungen, die dem Anspruch an eine bedarfsorientierte Beratung wirklich gerecht werden. „Es ist an der Zeit, dass die Politik im Sinne der Verbraucher endlich Farbe bekennt“, so der MLP-Chef.
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