Kfz-Versicherung: Wechseln leicht gemacht
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(Stand: 11. Juni 2010)
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, etwa um eine Immobilie, ein Auto oder eine neue Küche zu finanzieren, hat oft die Qual der Wahl. Denn es gibt unzählige Angebote unterschiedlicher Banken und Sparkassen. Während MLP-Kunden schon bislang über ihren Berater einen übersichtlichen Marktvergleich und individuelle Empfehlungen erhalten haben, waren die Kreditkonditionen für den Einzelnen nur schwer miteinander vergleichbar.
Das ändert sich ab heute. Ab 11. Juni 2010 gilt auch in Deutschland die EU-weit beschlossene Verbraucherkreditrichtlinie. „Diese Richtlinie bringt viele praktische Vorteile. Künftig wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen Transparenzregeln“, so das Bundesjustizministerium.
Besserer Überblick
Für sämtliche Angebote gibt es jetzt ein Formblatt, das alle relevanten Informationen im Überblick bietet. Beispielsweise müssen die Kreditanbieter Auskunft über den Sollzins und den effektiven Jahreszins des Kredites geben. Hinzu kommen Laufzeit, Ratenzahl oder die Bedingungen einer vorzeitigen Rückzahlung; wichtig sind auch Angaben zu den Kündigungsmöglichkeiten. „Sämtliche Informationen müssen dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorliegen“, betont Christian Stief, Leiter Finanzierung bei MLP. Berater müssen ihren Kunden außerdem Auskunft darüber geben, ob sie gezielt nur Kredite bestimmter Anbieter vermitteln – oder ob sie ihre Empfehlungen unabhängig und anhand eines breiten Angebotsspektrums aussprechen, so wie es beispielsweise bei MLP der Fall ist.
Außerdem erhöht die neue Richtlinie die Transparenz bei den Kosten – lässt aber Schlupflöcher offen. Der Grund: Im Gegensatz zu Vermittlern und unabhängigen Beratern wie MLP sind Banken nach der neuen Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet, ihre Vertriebskosten offenzulegen. „Diese Regelung ist inkonsequent, da der Kunde bei einer Bank nicht unmittelbar sieht, welche Kosten anfallen“, erklärt Stief.
Genereller Tipp: Um das günstigste Kreditangebot herauszufinden, sollten sich Kreditnehmer vor allem am effektiven Jahreszins orientieren (siehe unten). „In diesem Zinssatz sind bereits alle anfallenden Kosten einkalkuliert, so dass auf dieser Basis ein Vergleich sehr gut möglich ist“, sagt der MLP-Experte.
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Werbung. Vor allem um Lockangebote einzudämmen, dürfen Anbieter nun nicht mehr nur mit einer Angabe werben – beispielsweise mit dem günstigsten Zinssatz. Jetzt müssen sie die Kreditkonditionen nennen, zu denen die Mehrheit der Interessenten auch tatsächlich Zugang hat. Die neue Richtlinie gilt ausschließlich für Verbraucherkredite, nicht für gewerbliche Kredite.
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins oder Effektivzins stellt die als jährlichen Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab. Die so genannte Preisangabenverordnung verpflichtet Geldgeber zur Nennung eines Effektivzinses und schreibt die Berechnungsmethode sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor. Der Effektivzins ist die entscheidende Größe beim Vergleich von Darlehensangeboten.
Weitere Informationen
Lesen Sie hier, welche Änderungen ab 11. Juni gelten – und wie Verbraucher von der Richtlinie profitieren.
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