Was ist unser Geld in Zukunft noch wert?
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(Stand April 2010)
Hierauf sollten Vorsorge-Sparer achten:
Beispiel 1: Riester-Rente
Rund 30 Prozent der mehr als 13 Millionen Riester-Sparer haben die Frist zum 31.12.2009 verstreichen lassen und ihre Zulagen für 2007 nicht beantragt. Damit entgehen ihnen pro Jahr und Person bis zu 154 Euro, Versicherten mit Kindern sogar noch mehr. Bei vielen Produktanbietern ist es allerdings inzwischen möglich, einen Dauerantrag auf staatliche Zulagen zu stellen. Wichtig ist aber auch, dass vor allem Gutverdiener die gezahlten Riester-Beiträge in ihrer Steuererklärung angeben: in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Altersvorsorgebeiträge“ (Zeilen 37 bis 55). Nur dann prüft das Finanzamt automatisch, ob sich der Riester-Sparer mit der Zulage oder dem Sonderausgabenabzug besser stellt. Für einen Riester-Vertrag lassen sich bis zu 2.100 Euro pro Person im Jahr ansetzen. Ein Beispiel: Bei einem Kinderlosen mit einem hohen Durchschnittssteuersatz von 35 Prozent sind dies rund 580 Euro Steuerförderung.
Beispiel 2: Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Steuererklärung sollten Versicherte genau darauf achten, ob sie eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Variante gewählt haben, die beispielsweise an eine Basisrente gekoppelt ist. Die Unterschiede:
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU): Sie lässt sich in der Steuererklärung in Feld 68 „Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Versicherungen gegen Erwerbs- und Berufsunfähigversicherungen“ geltend machen. Hier gibt es aber eine Maximalgrenze von 1.900 EUR für Arbeitnehmer bzw. 2.800 EUR für Selbständige. Diese Grenze wird oft schon mit den voll ansetzbaren Krankenkassenbeiträgen erreicht. Dann gilt: Beiträge für eine SBU, aber auch für andere Versicherungen, lassen sich nicht mehr ansetzen.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Gekoppelt an eine Basisrente kann sie als gemeinsame Position „Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen“ (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 7) angesetzt werden (siehe Abb.). Vorsicht: Wer seine BU mit Basisrente dagegen irrtümlich im Feld für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 17) einträgt, wird vom Finanzamt nicht korrigiert und erhält dann je nach Einkommen sowie Gesamtbeitrag keinerlei Erstattung.
Beispiel 3: betriebliche Altersversorgung
Am einfachsten gestaltet sich die staatliche Förderung für Angestellte mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig. Der Grund: Die Beiträge fließen direkt aus dem Bruttogehalt. Grundsätzlich sind sie bis zu einer Grenze von 2.640 Euro zudem sozialversicherungsfrei.
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