Finanztipps zum Semesterstart
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(Stand: März 2010)
Die Auswirkungen erläutert Frank Lex, bei MLP verantwortlich für den Geschäftsbereich Industriekunden, im Interview mit Forum online.
Herr Lex, welche Neuerungen bringt das Gesetz für Manager?
Lex: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zur jeweils erbrachten Leistung zu setzen. Es soll Anreize für Vorstände setzen, um die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Unternehmen zu fördern. Neu ist, dass der Aufsichtsrat viel stärker in die Pflicht genommen wird: Er muss die Bezüge absegnen, und im Ernstfall können ihn die Gesellschafter, also die Aktionäre, auch mit seinem Privatvermögen für Schäden haftbar machen.
Das bedeutet: Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage, so muss der Aufsichtsrat die Vorstandsbezüge entsprechend anpassen. Tut er das nicht, macht er sich gegenüber den Aktionären haftbar. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass das Gesetz einen zwingenden Selbstbehalt bei den so genannten Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O) vorschreibt, den Manager im Schadensfall aus der eigenen Kasse zahlen müssen. Dieser liegt bei mindestens zehn Prozent der Schadenssumme oder bei mindestens dem 1,5-Fachen des fest vergüteten Jahresgehalts.
Was können Führungskräfte tun, um sich gegen mögliche Forderungen abzusichern?
Lex: In Zeiten ständig wechselnder Rechtssprechungen und zunehmender Klagen ist eine umfassende Absicherung für Manager wichtiger als je zuvor. Am besten eignen sich die schon angesprochene Directors-and-Officers-Versicherung. Sie schützt Führungskräfte im Fall einer Pflichtverletzung vor dem finanziellen Ruin. Da es sich bei börsennotierten Firmen leicht um Schadensbeträge in Millionenhöhe handeln kann, ist die D&O für Manager unverzichtbar. Der Versicherungsmarkt bietet bereits die Möglichkeit, auch den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt in der D&O Versicherung separat und auf eigene Rechnung abzusichern. Das neue Gesetz lässt diese Möglichkeit zu.
Worauf ist bei Versicherungen zur Managerhaftung zu achten?
Lex: Grundsätzlich gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten, beispielsweise in Bezug auf die Nachhaftungsregelungen. Das betrifft Schäden, die auftreten, wenn der Versicherungsschutz nach Ablauf der Versicherungsperiode nicht oder nur mit verändertem Deckungsumfang fortgeführt wird. Unterschiede bestehen auch in der Anzeigepflichtregelung. Sie legt fest, welche Veränderungen im Unternehmen der Versicherung zu welchem Zeitpunkt zu melden sind. Wird ein Umstand, der zur einer erhöhten Gefahr führt, nicht gemeldet, so kann der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern. Zudem gibt es eine Vielzahl von Deckungsbausteinen, die den Versicherungsumfang erweitern, beispielsweise die Übernahme von Kosten vor Eintritt des Versicherungsfalles oder diverse Rechtsschutzfunktionen zu Gunsten des Managers.
Kann ein Versicherer den Abschluss einer D&O auch verweigern?
Lex: Je nach Branche kann selbst das vorkommen. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Versicherungsmarkt die D&O restriktiver handhabt. Hier sind sicherlich Führungskräfte im Finanzmarkt durch die zurückliegende Krise besonders betroffen. Außerdem rechnen wir damit, dass die Versicherer in Zukunft weitere Ausschlussbestimmungen in den Versicherungsumfang aufnehmen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Abschluss einer Police umfassend beraten zu lassen.
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