Kaum zukunftsfähig
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(Stand: März 2010)
Wer mit einer Riester-Rente privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld inklusive staatlicher Zulagen komplett für den Bau oder Kauf eines Hauses verwenden. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Wenn der Nachwuchs nach dem 31.12.2007 auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro.
Der „Wohn-Riester“ eröffnet gleich zwei Möglichkeiten zum Immobilienerwerb. Zum einen über zertifizierte, für „Wohn-Riester“ zugelassene Bausparverträge. Dabei fördert der Staat die Tilgung eines Bauspardarlehens direkt. Zum anderen besteht die Möglichkeit, das bei einem Versicherer oder einer Fondsgesellschaft eingezahlte Kapital zu beleihen. Der Vorteil für Häuslebauer: Banken und Kreditgeber akzeptieren die im Riester-Vertrag angesparte Summe als Eigenkapital. Damit werden Kredite günstiger.
Nachgelagerte Besteuerung
Genauso wie andere Riester-Produkte unterliegt der „Wohn-Riester“ der nachgelagerten Besteuerung. Dabei bildet ein fiktives Förderkonto die Berechnungsgrundlage für die anfallende Steuer. Diese wird mit dem Renteneintritt fällig und kann dann auf zwei Wegen beglichen werden. Entweder zahlt der Riester-Sparer die Steuerschulden auf einen Schlag – oder verteilt über einen Zeitraum von maximal 23 Jahren. Im ersten Fall erhält er einen Rabatt von 30 Prozent. Entsprechend fordert der Fiskus nur für 70 Prozent des gebundenen Kapitals Steuern ein.
Vielfältig geförderte Vorsorge
Neben der Versicherungslösung können Anleger auch Bank- oder Fondssparpläne zum Aufbau ihrer staatlich geförderten Vorsorge nutzen. Wer die Riester-Rente als Basissicherung für das Alter nutzen möchte, sollte aber weiterhin über eine Rentenversicherung vorsorgen. Der Vorteil bei dieser Form der staatlichen Förderung: Es besteht die größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der späteren Rentenzahlungen. Hintergrund: Bei einem Fondssparplan kann aufgrund der Produktgestaltung die monatliche Auszahlung ab dem 85. Lebensjahr unter der bisherigen liegen.
Zudem legt die Fondsgesellschaft den so genannten Rentenfaktor, also den Prozentsatz des angesammelten Kapitals, den der Kunde als Rente erhält, nicht zu Vertrags-, sondern zu Rentenbeginn fest. „Wer dagegen schon über eine Grundabsicherung verfügt, kann auf einen Fondssparplan setzen oder den Vertrag zur Anschaffung von Wohneigentum nutzen“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Produktmanagement Vorsorge bei MLP.
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